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Krankenversicherung

Grundsätzlich ist das Rollstuhl-Bike ein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), und zwar nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern bei zusätzlichen qualitativen Merkmalen auch für erwachsene Versicherte, denn es kann zur Gewährleistung des allgemeinen Grundbedürfnisses der Bewegungsfreiheit und zur Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums i. S. des in die Zuständigkeit der GKV fallenden Basisausgleiches (Nahbereich der Wohnung) dienen.

In einer schwierigen Rechtsfrage hat das Sächsische Landessozialgericht am 03.06.2010, L 1 KR 94/10 B ER, zur vertragsärztlichen Versorgung entschieden.

Ende vergangenen Jahres erging eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes, welche der gängigen Ablehnungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen in gleich gelagerten Fällen eine deutliche Abfuhr erteilte. Worum ging es ?

Die Klägerin, geboren im Jahre 1965 begehrte die Ersatzbeschaffung eines vorhandenen Behindertendreirades. Sie leidet u.a. an einer links- und beinbetonten Tetraspastik, ein Grad der Behinderung von 100 und das vorliegen der Voraussetzungen für die Merkzeichen B, G und aG sind anerkannt. Die Klägerin ist halbtags berufstätig.

Autor:
Andrea Reinsch

Das Bundessozialgericht hat am 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R entschieden, dass schwer hörbehinderte Menschen Anspruch auf eine Versorgung mit Hörgeräten haben, die "die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben". Damit stellte das höchste deutsche Sozialgericht fest, dass die Krankenkassen zwar grundsätzlich Festbeträge zahlen dürfen, diese aber so ausgestaltet sein müssen, dass ein unmittelbarer Behinderungsausglich erfolgen kann. Wenn - wie im entschiedenen Fall - der Festbetrag objektiv nicht ausreicht, ist die Leistungspflicht der Kasse nicht begrenzt.

BSG stärkt die Rechte der Patienten:

Leistungsbewilligung von Rehabilitationssport und Funktionstraining darf nicht auf eine Höchstdauer begrenzt werden

Das Bundesssozialgericht hatte im vergangenen Jahr über 4 Revisionen zu entscheiden, in denen es um die Kostenübernahme für das Funktionstraining/Rehabilitationsport durch die gesetzlichen Krankenkassen ging. In 2 Fällen ging es um Patienten mit rheumatoider Arthritis/chronischer Polyarthritis, in einem Fall um einen Patienten mit degenerativer Spinalkanalenge und in einem Fall um einen Patienten mit Polymyalgie und Fibromyalgie.

Autor:
Christoph May

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 21. August 2008 (AZ: B 13 R 33/07 R) über die Erstattung der Kosten für digitale Hörgeräte durch die Renten- bzw. Krankenversicherung entschieden.

Das BSG hat die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen und führt im Wesentlichen wie folgt aus: Grundsätzlich kommen bei erwerbstätigen Hörgeschädigten Ansprüche auf Versorgung mit digitalen Hörgeraten sowohl gegen die Krankenkasse als auch gegen die Rentenversicherung in Betracht.

Autor:
Andrea Reinsch

Grundsätzlich steht die Ausübung von Betriebsport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, das heißt, dass derjenige, der beim Betriebssport einen Unfall erleidet, Leistungen nach dem SGB VII erhält.

Autor:
Claudia Sammler

Was ist off-Label Use?

Off-label Use ist der zulassungsübergreifende Einsatz von Arzneimitteln bei der Behandlung von Erkrankungen oder zu deren Vorbeugung. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz des Wirkstoffes Pentoxifyllin, eigentlich zur Unterstüzung einer oralen Behandlung von peripheren artiellen Durchblutungsstörungen, bei Leber'scher Opticusatrophie (erblich bedingte seltene Augenerkrankung).

Problemstellung

Der zulassungsübergreifende Einsatz von Medikamenten war lange sowohl bei Medizinern als auch bei Juristen in der Diskussion.

Autor:
Claudia Sammler

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – Ablehnung der Kostenübernahme trotz Notwendigkeit ?

I. Problemstellung

Gemäß den einzelnen Bestimmungen des § 11 SGB V (Sozialgesetzbuch) haben Versicherte Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung, der Empfängnisverhütung, bei Sterilisation, bei Schwangerschaftsabbruch; zur Früherkennung von Krankheiten und deren Behandlung.

Daneben haben Versicherte auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Rahmen des § 11 II SGB V.

Autor:
Constanze Würfel

Nach den Vorschriften eines Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) wurden die von den Vertragsärzten im Quartal abgerechneten Punkte jeweils nur bis zur Höhe eines praxisindividuellen Leistungsbudgets (Individualbudget) in Form einer Punktzahlenobergrenze vergütet.

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