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Unfallversicherung

Wie das Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 12.02.2008, L 3 U 82/06, festgestellt hat, besteht Anspruch auf eine Unfallrente, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg von oder zur Arbeit Opfer einer Gewalttat und dabei verletzt wird.
Die beklagte Berufsgenossenschaft hatte dies zunächst abgelehnt, weil es sich bei dem gezielten Angriff nicht um ein Ereignis gehandelt habe, das mit der betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stand.

Autor:
Constanze Würfel

Bandscheibenschaden – Berufskrankheit oder nicht ?

Das Bundessozialgericht hat im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung eine wichtige Entscheidung getroffen: Es hat klargestellt, daß auch psychische oder psychosomatische, oder mit anderen Worten, überempfindliche Reaktionen auf einen Arbeitsunfall, von der Berufsgenossenschaft als Unfallfolge anerkannt werden müssen (Urteil vom 9.5.2006). Dies war im Prinzip auch vorher schon der Fall, wurde aber insbesondere von Gutachtern oft falsch gesehen.

Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen grundsätzlich nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer.

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