Wie das Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 12.02.2008, L 3 U 82/06, festgestellt hat, besteht Anspruch auf eine Unfallrente, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg von oder zur Arbeit Opfer einer Gewalttat und dabei verletzt wird.
Die beklagte Berufsgenossenschaft hatte dies zunächst abgelehnt, weil es sich bei dem gezielten Angriff nicht um ein Ereignis gehandelt habe, das mit der betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stand.
