ALG II und sittenwidriger Arbeitslohn

von Christoph May

Oftmals zahlen Arbeitgeber viel zu niedrige Löhne, so dass die Arbeitnehmer gezwungen sind, aufstockend Leistungen nach dem SGB II zu beantragen. Als sittenwidrig ist z.B. ein Lohn von 3,50 Euro brutto anzusehen. Wenn Arbeitsentgelte sittenwidrig niedrig sind, steht den Betroffenen aus § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung, im Zweifel also der Tariflohn zu. Auch macht sich der Arbeitgeber dann strafbar.

Die Differenz zwischen dem gezahlten und dem hiernach geschuldeten Entgelt geht - bis zur Höhe der "Hartz IV"-Leistungen - nach § 115 SGB X auf das Jobcenter über, die sie bei den Arbeitgebern einklagen kann (so LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. vom 2.11.2010 - 5 Sa 91/10, BeckRS 2011, 65752). Der Anspruchsübergang ist allerdings seiner Höhe nach beschränkt auf den Anteil der noch offenen Entgeltforderung, der bei ordnungsgemäßer Vergütung der Arbeitsleistung im Verhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Jobcenter als Eigenanteil an den Kosten der Sicherung des Lebensunterhalts anspruchsmindernd anzusetzen gewesen wäre.

Die noch offenen Anteile der Entgeltforderung verbleiben daher insbesondere im Umfang der Absetzbeträge nach § 11b  Abs. 2 und 3 SGB II beim Leistungsberechtigten und gehen nicht auf das Jobcenter über; können also ggf. vom Leistungsberechtigten gegenüber dem Arbeitgeber vorm Arbeitsgericht eingeklagt werden.

Oftmals will aber auch das Jobcenter selbst den ALG II-Empfänger an zweifelhafte Unternehmen vermitteln. Häufig wird ihm dann suggeriert, er müsse mit Sanktionen rechnen, wenn er die Arbeit nicht annehme. Allerdings ist diese Arbeit bei sittenwidrigen Löhnen nicht zumutbar. Entsprechende Sanktionsbescheide des Jobcenters werden daher grundsätzlich von den Sozialgerichten aufgehoben.   

 

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Von Sebastian Obermaier

Verfassungswidrigkeit der Regelleistungshöhe ?

Etwaige „Hartz IV“-Nachzahlung durch Überprüfungsantrag sichern !

Das Bundesverfassungsgericht hat sich aufgrund der Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts – B 14 AS 5/08 R – vom 27.01.2009 sowie des Hessischen Landessozialgerichts – L 6 AS 336/07 – vom 29.10.2008 mit der Frage zu befassen, ob die gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch gewährten Regelsätze verfassungsgemäß sind. Das Bundessozialgericht hat die Vorlagefrage auf die bloß 60%ige Regelleistung für Kinder bis 14 beschränkt; das Hessische Landessozialgericht hat alle Regelleistungssätze zur Überprüfung vorgelegt.

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Von Christoph May

Anspruch auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen durch die ARGE bei Antragstellung nach Fälligkeitstermin

Das Sozialgericht Leipzig hat mit Urteil vom 12. Juni 2007 (AZ: S 15 AS 2029/06) entschieden, dass auch ein Anspruch von Arbeitslosengeld-II-Beziehern auf Übernahme des Nachzahlbetrages aus einer nach Fälligkeitstermin bei der ARGE eingereichten Betriebskostenabrechnung besteht.

Es wandte sich damit gegen eine weit verbreitete Praxis der ARGEN, bei einem Übernahmeantrag nach einer vom Vermieter gesetzten Nachzahlungsfrist (oder auch nach Monatsfrist), den Antrag als verspätet abzulehnen und die Übernahme der Betriebskostennachzahlung zu verweigern.

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Pauschalabzug für Wassererwärmung von Regelleistung rechtswidrig

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Arbeitslosengeld auch während Wiedereingliederung

Eine Maßnahme zu stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben läßt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entfallen.

Eine kranke Arbeitnehmerin erhielt nach dem Ende des Krankengeldanspruchs (nach 78 Wochen) Arbeitslosengeld gemäß § 125 SGB III. Dabei handelt es sich um eine sog. Nahtlosigkeitsregelung, wonach die Arbeitsagentur auch während einer längeren Minderung der Leistungsfähigkeit, insbesondere während eines noch laufenden Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld zahlen muß.

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Von Cornelia Gürtler

Kein Anspruch auf Übernahme Stellplatzmiete

Schwerbehinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Übernahme beruflich bedingter Stellplatzmiete für ihren PKW.

Eine berufstätige Frau, welche aufgrund ihrer Körperbehinderung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, konnte auf dem Gelände ihres Arbeitgebers einen PKW-Stellplatz nur gegen Zahlung einer monatlichen Miete nutzen. Zwar gab es auch eine kostenlose Abstellmöglichkeit. Dies war jedoch 500m entfernt.

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Von Andrea Reinsch

Gepfändetes Einkommen – Anrechnung beim ALG II?

Immer wieder ergehen ablehnende oder der Höhe nach falsche, weil zu geringe Leistungen bewilligende, Bescheide der Sozialbehörden. Diese berücksichtigen Pfändungen von Arbeitseinkommen oder freiwillige Schuldentilgungen im Rahmen von Insolvenzverfahren nicht als Abzugspositionen, sondern setzen diese Beträge trotzdem als Einkommen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II an.

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Von Constanze Würfel

Recht der Arbeitsförderung

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann (nach § 147 Abs. 2 SGB III) grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Ausnahmen von dieser Verfallsfrist waren bislang von der Rechtssprechung auch in Härtefällen nicht zugelassen wurden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Ausnahme dann unumgänglich, wenn der Arbeitslosengeld-Bezug durch das zwingende Beschäftigungsverbot nach der Entbindung (gemäß § 6 Abs.

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