Kassenarztrecht

von Constanze Würfel

Nach den Vorschriften eines Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) wurden die von den Vertragsärzten im Quartal abgerechneten Punkte jeweils nur bis zur Höhe eines praxisindividuellen Leistungsbudgets (Individualbudget) in Form einer Punktzahlenobergrenze vergütet.

Die Individualbudgets waren auf der Grundlage der individuellen Abrechnungswerte vergangener Quartale festgelegt worden. Diese Regelungen sind grundsätzlich rechtmäßig. Nicht zu beanstanden ist auch, dass bei Vertragsärzten mit einem über dem Durchschnitt der Fachgruppe liegenden Individualbudget die Möglichkeit des Honorars Zuwachses ausgeschlossen wird. Die im HVM für umsatzmäßig unter dem Fachgruppendurchschnitt liegenden Praxen vorgesehene Zuwachsmöglichkeit von 3 v.H. im Vergleich zum Vorjahresquartal ist jedoch rechtswidrig, weil diese Praxen übermäßig lang an unterdurchschnittlichen Abrechnungsergebnissen festgehalten werden.

Bei der erforderlichen Neuregelung wird sicher zu stellen sein, dass solche Praxen in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren das durchschnittlichen Umsatzvolumen der Fachgruppe erreichen können. (Urteile vom 10.12.2003 u.a. B 6 KA 40/02 R, 54/02 R, 76/03 R)

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Von Constanze Würfel

Kassenarztrecht

Nach den Vorschriften eines Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) wurden die von den Vertragsärzten im Quartal abgerechneten Punkte jeweils nur bis zur Höhe eines praxisindividuellen Leistungsbudgets (Individualbudget) in Form einer Punktzahlenobergrenze vergütet.

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